Corona: Weitere Erleichterungen beim Training

Die Bundesregierung hat mit der jüngsten Corona-Lockerungsverordnung, die ab 29. Mai gilt, weitere Erleichterungen im Sportbereich ermöglicht. So darf wieder in Hallen trainiert werden, und der verpflichtende 2-Meter-Abstand zwischen den einzelnen Sportlerinnen bzw. Sportlern darf „kurzfristig“ unterschritten werden.
Hier der Verordnungstext.
Hier allgemeine Handlungsempfehlungen von Sport Austria für den Sportbereich.