Endlich wieder Basketball! Was möglich ist und was man beachten muss

Die COVID-19-Lockerungsverordnung, die auch den Sport betrifft, wurde heute veröffentlicht. Mannschaftssportarten, also auch Basketball, dürfen outdoor ab 15. Mai auch ihr Training (unter Einhaltung des 2m-Abstandes) wieder aufnehmen. Öffentliche Sportstätten werden geöffnet. In Graz sperren auch die Bezirkssportplätze wieder auf und können daher für Trainingseinheiten benutzt werden – die Sporthallen bleiben ja zumindest bis 29. Mai geschlossen.
Die wichtigsten Auflagen: Trainings dürfen nur im Freien durchgeführt werden, die Trainingsgruppe darf maximal 10 Teilnehmer umfassen. Bei Kindertrainings werden maximal 6 Teilnehmer empfohlen, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Alle Teilnehmer müssen während des gesamten Trainings einen Mindestabstand von 2 Metern zueinander wahren. Jeder Teilnehmer darf nur einen Ball verwenden. Wird ein Ball an jemand anderen übergeben, muss der Ball zuvor desinfiziert werden. Mundschutz ist während des Trainings keiner vorgeschrieben.
Hier die Links zu den relevanten Informationen, wie sie von der BSO zusammengestellt wurden (Dank an die BSO für Zusammenstellung und Übermittlung!):
Der Verordnungstext
Allgemeine und sportartenspezifische Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber
Fragen rund um das Hochfahren des Sports sowie zur Coronakrise
Die Bezirkssportplätze in Graz sind ebenfalls ab 15. Mai benutzbar. Infos dazu gibt es hier.
Erstmals ist es auch möglich, Bezirkssportplätze zu reservieren. Dies geschieht über diese Webseite.. Man muss sich registrieren und kann dann bis Mitte August seine Wunschzeiten z.B. für Nachwuchstrainings buchen. Reservierung und Benützung sind kostenlos.