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Sommerübertrittszeit bis 20. August verlängert
Laut Beschluss des ÖBV-Vorstandes wurde die Sommerübertrittszeit, die normalerweise am 20. Juni endet, aufgrund der Corona-Situation heuer bis 20. August verlängert. Das bedeutet, dass Spieler bis dahin den Verein wechseln können, ohne die Freigabe ihres bisherigen Vereins zu benötigen. Die Freigabe kann nur verweigert werden, wenn der betreffende Spieler Vereinseigentum in seiner Verwahrung oder finanzielle Außenstände beim Verein (z.B. offene Mitgliedsbeiträge) hat. Ausschlaggebend ist das Datum des Ummeldeantrags durch den künftigen Verein. Dieser Antrag muss somit heuer bis spätestens 20. August im Zentralen Meldesystem gestellt werden.