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Basketball-Trainings ab 15. März outdoor möglich
Die Zeit des Stillstands ist vorbei: Basketball-Trainings im Nachwuchs-Bereich sind ab 15. März – in eingeschränktem Rahmen – wieder möglich. So müssen die Trainings im Freien stattfinden, es dürfen höchstens zehn Spielerinnen bzw. Spieler teilnehmen und der Zwei-Meter-Abstand muss gewahrt bleiben (kurzfristige Annäherungen gestattet). Matches sind daher noch nicht erlaubt. Trainer müssen sich vor jedem Training testen, die Aktiven nicht. Hier die Vorgaben im Detail:
- Kinder- und Jugendsport bis 18 Jahre ist im Outdoor-Bereich ist von 6 bis 20 Uhr möglich. Sobald jemand das 18. Lebensjahr erreicht hat, darf er nicht mehr mittraiieren (betrifft U19-Mannschaften).
- Präventionskonzept und Registrierungspflicht sind notwendig.
- Kontaktlose Trainingsformen sind auch in Mannschaftssportarten möglich, sofern der 2-Meter-Abstand gewahrt bleibt (dieser darf kurzfristig unterschritten werden).
- Gruppengröße bei den Trainings liegt bei maximal 10 Kindern bzw. Jugendliche plus höchstens 2 volljährige Betreuungspersonen.
- Alle Betreuungspersonen (Übungsleiter/in, Instruktor/in, Trainer/in…) müssen sich mindestens ein Mal pro Woche testen oder alternativ bei den Trainings eine FFP2-Maske tragen.
- Ein COVID-19-Präventionskonzept ist notwendig (Inhalt: Hygieneregeln für Sportler/innen, Gesundheitscheck, Hygienemaßnahmen Infrastruktur und Material, Contact Tracing).
- Verpflichtendes Contact Tracing: Sportstättenbetreiber und Veranstalter von Trainingseinheiten haben von allen Trainingsteilnehmern zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung Vor- und Familiennamen, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit Datum und Uhrzeit des Betretens der Sportstätte zu erheben. Diese Daten sind der Bezirksverwaltungsbehörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und müssen nach 28 Tagen gelöscht werden.
- Sportcamps/Ferienlager im Sinne der außerschulischen Jugendarbeit sind möglich (maximal 10 Kinder/Jugendliche plus 1 volljährigen Betreuungsperson). Je nach Präventionskonzept kann hier sogar der Mindestabstand bzw. die Maske weggelassen werden.